BEDINGUNGEN WEBAUKTIONEN LEU NUMISMATIK AG
1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
Die nachfolgenden Auktionsbedingungen gelten für Webauktionen der Leu Numismatik AG. Die Webauktionen erfolgen im Namen der Leu Numismatik AG (nachfolgend Versteigerer genannt) und auf Rechnung der Einlieferer. Durch Abgabe eines mündlichen, schriftlichen oder elektronischen Gebots sowie durch Registrierung auf der Website der Leu Numismatik AG (www.leunumismatik.com) werden die vorliegenden Auktionsbedingungen anerkannt.
Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers in eigenem Namen gegenüber dem Käufer geltend zu machen.
2. LEGITIMATION / TEILNAHME AN WEBAUKTION
Der Versteigerer gibt die Namen der Einlieferer und Käufer grundsätzlich nicht bekannt. Bieter müssen sich auf der Website www.leunumismatik.com mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn registrieren lassen und vom Versteigerer zugelassen werden. Die Webauktion findet ausschliesslich auf der Website des Versteigerers (
www.leunumismatik.com) statt; Vorgebote können bis 12 Stunden vor Auktionsbeginn über eine Internetplattform abgegeben werden. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Personen nach freiem Ermessen und ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme an der Webauktion auszuschliessen.
3. AUKTIONSKATALOG
Massgebend für die Versteigerung sind ausschliesslich die Beschreibungen zur jeweiligen Losnummer im Auktionskatalog, welcher auf der Website www.leunumismatik.com publiziert ist. Die Abbildungen sowie die auf Internetplattformen publizierten Beschreibungen und Bilder haben lediglich informativen Charakter.
4. GEBOTE
Es obliegt dem Bieter, sich rechtzeitig über die technischen Voraussetzungen und Anforderungen der Auktionsplattform zu informieren und die gegebenenfalls notwendigen Installationen und Anpassungen vorzunehmen. Jede Haftung des Versteigerers für Schäden infolge von Unterbrüchen oder Verzögerungen wegen technischer Mängel wird wegbedungen.
Jede Abgabe eines Gebots ist eine verbindliche Offerte, die nicht zurückgenommen werden kann; der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird.
Das Minimalgebot entspricht dem Startpreis; es gibt keine Schätzpreise. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Gebote ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen, Gebotsschritte und Minimalgebote festzulegen sowie den zeitlichen Ablauf der Auktion zu verändern. Zudem kann der Versteigerer im Falle von Unklarheiten Lose erneut ausrufen sowie Lose zurückziehen.
Die Mindeststeigerungsstufen für das Bietverfahren betragen:
0 – 99 → 5
100 – 199 → 10
200 – 499 → 20
500 – 999 → 50
1‘000 – 1‘999 → 100
2‘000 – 4‘999 → 200
5‘000 – 9‘999 → 500
10‘000 – 19‘999 → 1‘000
20‘000 – 49‘999 → 2‘000
50‘000 – 99‘999 → 5‘000
100‘000 – 199‘999 → 10‘000
In seltenen Fällen können Bieter durch einen geringeren Betrag als in den Mindeststeigerungsstufen angegeben überboten werden. Dies geschieht, wenn das Maximalgebot des Höchstbietenden um einen geringeren Betrag als die Mindeststeigerungsstufe höher liegt als ein neu eingegebenes Untergebot.
Gebote sind nur bis zur angegebenen offiziellen Ablaufzeit möglich. Spätere Gebote können nicht berücksichtigt werden. Es ist möglich, dass durch die elektronische Übertragung Zeitverzögerungen eintreten und Gebote deshalb als verspätet zurückgewiesen werden müssen, wenn sie zwar kurz vor der Ablaufzeit abgegeben werden, jedoch erst nachher beim Versteigerer eingehen.
Die Gebote sind in Schweizer Währung (CHF) abzugeben. Es sind ausschliesslich Gebote in ganzen Zahlen möglich. Werden Beträge mit Dezimalstellen oder anderweitige Zeichen erfasst, erscheint eine Fehlermeldung und das Gebot wird nicht akzeptiert.
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, selbst bzw. namens eines Dritten in Auktionen mitzubieten.
5. ZUSCHLAG
Die Lose enden zur angegebenen Zeit und im Abstand von 30 Sekunden. Der Zuschlag erfolgt mit Ablauf der Angebotsfrist und verpflichtet den Höchstbietenden zur Abnahme des Loses. Bei gleich hohen schriftlichen Geboten hat das früher eingegangene Gebot Vorrang. Der Versteigerer ist berechtigt, trotz Freischaltung des Steigerungsobjektes, ohne Angabe von Gründen, ein Gebot abzulehnen; für die Ablehnung eines Gebots kann der Versteigerer nicht haftbar gemacht werden.
Mit dem Zuschlag geht die Gefahr der Sache auf den Käufer über. Der Käufer ist für die Leistung des Zuschlagspreises persönlich haftbar und kann nicht geltend machen, auf die Rechnung eines Dritten gekauft zu haben.
6. ZUSCHLAGSPREIS / MEHRWERTSTEUER
Auf den Zuschlagspreis ist vom Käufer ein Aufgeld in der Höhe von 20 % zu entrichten. Die Forderung aus der Auktionsrechnung ist nach erfolgtem Zuschlag sofort fällig und in Schweizer Franken (CHF) zu bezahlen.
Beim Verkauf von Silber- und Kupfermünzen sowie Medaillen wird auf das Total der Auktionsrechnung (d.h. Zuschlagspreis plus Aufgeld und allfällige Versandkosten und Versicherungsprämien) die gesetzliche Mehrwertsteuer in der Höhe von 8.1% erhoben. Beim Verkauf von staatlich geprägten Goldmünzen wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Keine Mehrwertsteuer wird erhoben, wenn der Käufer Wohnsitz im Ausland hat und die Auktionslose durch den Versteigerer ins Ausland spediert werden. Werden die Auktionslose einem Käufer mit Wohnsitz im Ausland in der Schweiz ausgehändigt, wird die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt, jedoch vom Versteigerer nach Vorliegen der definitiven Veranlagungsverfügung des Schweizer Zolls zurückerstattet.
Im Ausland anfallende Steuern, Zölle und Abgaben, wie z.B. Importzölle und Steuern, sowie Versandkosten, Versicherungsprämien und Bank- bzw. Zahlungsgebühren sind in voller Höhe vom Käufer zu tragen.
7. BEZAHLUNG / AUSLIEFERUNG
Die Auktionsrechnung ist innert 10 Tage nach Erhalt zu bezahlen. Erfolgt die Begleichung der Auktionsrechnung nicht innerhalb dieser Frist, fällt der Käufer automatisch in Zahlungsverzug und hat Verzugszinsen in der Höhe von 15 % p.a. zu leisten. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Verweigerung der Abnahme durch den Käufer behält sich der Versteigerer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder gegen den Käufer auf Erfüllung des Vertrags oder aber auf Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen Schadens zu klagen.
Die Auktionslose werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der Auktionsrechnung übergeben oder versandt. Es liegt allein im Ermessen des Versteigerers, Lose gegen Rechnung auszuhändigen.
Die Käufer werden angehalten, ihre Adressdaten auf der Website aktuell zu halten. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Lieferungen, die aufgrund falscher oder ungenügender Adressangaben nicht zugestellt werden können.
Der Versand von Auktionslosen in die Islamische Republik Iran und in die Ukraine erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko des Empfängers.
Leu Numismatik AG kann keine Bestellungen von Kunden mit Rechnungs- und/oder Lieferadresse in der Russischen Föderation annehmen.
8. EIGENTUMSÜBERGANG
Das Eigentum des Einlieferers am versteigerten Auktionsgut bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Auktionsrechnung vorbehalten.
9. GEWÄHRLEISTUNG
Die Beschreibungen der Lose erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und entsprechen dem Wissensstand im Zeitpunkt der Abfassung des auf der Website www.leunumismatik.com publizierten Katalogtextes. Den Bietern steht es offen, sich über den Zustand der Lose persönlich oder durch Vertreter zu informieren.
Die Echtheit der Auktionsgüter wird gewährleistet. Der Gewährleistungsanspruch wird ausschliesslich dem Käufer eingeräumt und darf nicht an Dritte abgetreten werden. Bei Münzen in sogenannten „slabs“ erlischt jegliche Gewährleistung, sobald diese geöffnet werden.
Mängelrügen müssen beim Versteigerer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief geltend gemacht werden. Beanstandungen wegen Meinungsverschiedenheiten über den Erhaltungsgrad eines Loses sind nicht zulässig. Lose, welche mehr als ein Stück beinhalten, sind von jeglicher Reklamation ausgeschlossen. Wird mit der Mängelrüge eine Fälschung des Auktionsguts geltend gemacht, ist das gefälschte Auktionsgut im gleichen Zustand, wie es dem Käufer übergeben wurde, und unbelastet von Ansprüchen Dritter dem Versteigerer unverzüglich zurückzugeben. Der Käufer hat auf eigene Kosten den Nachweis zu erbringen, dass es sich beim Auktionsgut um eine Fälschung handelt. Der Versteigerer kann vom Käufer verlangen, dass dieser auf eigene Kosten Gutachten von zwei unabhängigen und in diesem Bereich anerkannten Experten erstellen lässt. An diese Gutachten ist der Versteigerer aber nicht gebunden und kann auf eigene Kosten zusätzlichen Rat eines Fachexperten einholen.
Bei berechtigten Mängelrügen beschränken sich die Ansprüche des Käufers auf die Rückerstattung des vom Käufer bezahlten Kaufpreises und Aufgeldes gegen Aushändigung des Auktionsguts an den Versteigerer. Andere oder weitergehende Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer sind ausgeschlossen.
Die Beachtung ausländischer Zoll- und Devisenvorschriften etc. ist Sache des Käufers. Der Versteigerer lehnt die Verantwortung für einen allfälligen Schaden, welcher aus der Zuwiderhandlung gegen derartige Bestimmungen entsteht, ausdrücklich ab.
10. ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT
Erfüllungsort sowie ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich (Schweiz). Die Versteigerung sowie alle mit dieser in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.
11. SPRACHE
Für die Auslegung der in deutscher, französischer, englischer und italienischer Sprache vorliegenden Auktionsbedingungen ist der deutsche Originaltext massgebend.
Zürich, Juni 2025