BEDINGUNGEN WEBAUKTIONEN LEU NUMISMATIK AG
1. ALLGEMEINE GRUNDSĂTZE
Die nachfolgenden Auktionsbedingungen gelten fĂŒr Webauktionen der Leu Numismatik AG. Die Webauktionen erfolgen im Namen der Leu Numismatik AG (nachfolgend Versteigerer genannt) und auf Rechnung der Einlieferer. Durch Abgabe eines mĂŒndlichen, schriftlichen oder elektronischen Gebots sowie durch Registrierung auf der Website der Leu Numismatik AG (www.leunumismatik.com) werden die vorliegenden Auktionsbedingungen anerkannt.
Der Versteigerer ist ermĂ€chtigt, alle Rechte des Einlieferers in eigenem Namen gegenĂŒber dem KĂ€ufer geltend zu machen.
2. LEGITIMATION / TEILNAHME AN WEBAUKTION
Der Versteigerer gibt die Namen der Einlieferer und KĂ€ufer grundsĂ€tzlich nicht bekannt. Bieter mĂŒssen sich auf der Website www.leunumismatik.com mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn registrieren lassen und vom Versteigerer zugelassen werden. Die Webauktion findet ausschliesslich auf der Website des Versteigerers (
www.leunumismatik.com) statt; Vorgebote können bis 12 Stunden vor Auktionsbeginn ĂŒber eine Internetplattform abgegeben werden. Der Versteigerer behĂ€lt sich das Recht vor, Personen nach freiem Ermessen und ohne Angabe von GrĂŒnden von der Teilnahme an der Webauktion auszuschliessen.
3. AUKTIONSKATALOG
Massgebend fĂŒr die Versteigerung sind ausschliesslich die Beschreibungen zur jeweiligen Losnummer im Auktionskatalog, welcher auf der Website www.leunumismatik.com publiziert ist. Die Abbildungen sowie die auf Internetplattformen publizierten Beschreibungen und Bilder haben lediglich informativen Charakter.
4. GEBOTE
Es obliegt dem Bieter, sich rechtzeitig ĂŒber die technischen Voraussetzungen und Anforderungen der Auktionsplattform zu informieren und die gegebenenfalls notwendigen Installationen und Anpassungen vorzunehmen. Jede Haftung des Versteigerers fĂŒr SchĂ€den infolge von UnterbrĂŒchen oder Verzögerungen wegen technischer MĂ€ngel wird wegbedungen.
Jede Abgabe eines Gebots ist eine verbindliche Offerte, die nicht zurĂŒckgenommen werden kann; der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder ĂŒberboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird.
Das Minimalgebot entspricht dem Startpreis; es gibt keine SchĂ€tzpreise. Der Versteigerer behĂ€lt sich das Recht vor, Gebote ohne Angabe von GrĂŒnden zurĂŒckzuweisen, Gebotsschritte und Minimalgebote festzulegen sowie den zeitlichen Ablauf der Auktion zu verĂ€ndern. Zudem kann der Versteigerer im Falle von Unklarheiten Lose erneut ausrufen sowie Lose zurĂŒckziehen.
Die Mindeststeigerungsstufen fĂŒr das Bietverfahren betragen:
0 â 99 â 5
100 â 199 â 10
200 â 499 â 20
500 â 999 â 50
1â000 â 1â999 â 100
2â000 â 4â999 â 200
5â000 â 9â999 â 500
10â000 â 19â999 â 1â000
20â000 â 49â999 â 2â000
50â000 â 99â999 â 5â000
100â000 â 199â999 â 10â000
In seltenen FĂ€llen können Bieter durch einen geringeren Betrag als in den Mindeststeigerungsstufen angegeben ĂŒberboten werden. Dies geschieht, wenn das Maximalgebot des Höchstbietenden um einen geringeren Betrag als die Mindeststeigerungsstufe höher liegt als ein neu eingegebenes Untergebot.
Gebote sind nur bis zur angegebenen offiziellen Ablaufzeit möglich. SpĂ€tere Gebote können nicht berĂŒcksichtigt werden. Es ist möglich, dass durch die elektronische Ăbertragung Zeitverzögerungen eintreten und Gebote deshalb als verspĂ€tet zurĂŒckgewiesen werden mĂŒssen, wenn sie zwar kurz vor der Ablaufzeit abgegeben werden, jedoch erst nachher beim Versteigerer eingehen.
Die Gebote sind in Schweizer WÀhrung (CHF) abzugeben. Es sind ausschliesslich Gebote in ganzen Zahlen möglich. Werden BetrÀge mit Dezimalstellen oder anderweitige Zeichen erfasst, erscheint eine Fehlermeldung und das Gebot wird nicht akzeptiert.
Der Versteigerer behÀlt sich das Recht vor, selbst bzw. namens eines Dritten in Auktionen mitzubieten.
5. ZUSCHLAG
Die Lose enden zur angegebenen Zeit und im Abstand von 30 Sekunden. Der Zuschlag erfolgt mit Ablauf der Angebotsfrist und verpflichtet den Höchstbietenden zur Abnahme des Loses. Bei gleich hohen schriftlichen Geboten hat das frĂŒher eingegangene Gebot Vorrang. Der Versteigerer ist berechtigt, trotz Freischaltung des Steigerungsobjektes, ohne Angabe von GrĂŒnden, ein Gebot abzulehnen; fĂŒr die Ablehnung eines Gebots kann der Versteigerer nicht haftbar gemacht werden.
Mit dem Zuschlag geht die Gefahr der Sache auf den KĂ€ufer ĂŒber. Der KĂ€ufer ist fĂŒr die Leistung des Zuschlagspreises persönlich haftbar und kann nicht geltend machen, auf die Rechnung eines Dritten gekauft zu haben.
6. ZUSCHLAGSPREIS / MEHRWERTSTEUER
Auf den Zuschlagspreis ist vom KÀufer ein Aufgeld in der Höhe von 20 % zu entrichten. Die Forderung aus der Auktionsrechnung ist nach erfolgtem Zuschlag sofort fÀllig und in Schweizer Franken (CHF) zu bezahlen.
Beim Verkauf von Silber- und KupfermĂŒnzen sowie Medaillen wird auf das Total der Auktionsrechnung (d.h. Zuschlagspreis plus Aufgeld und allfĂ€llige Versandkosten und VersicherungsprĂ€mien) die gesetzliche Mehrwertsteuer in der Höhe von 8.1% erhoben. Beim Verkauf von staatlich geprĂ€gten GoldmĂŒnzen wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Keine Mehrwertsteuer wird erhoben, wenn der KĂ€ufer Wohnsitz im Ausland hat und die Auktionslose durch den Versteigerer ins Ausland spediert werden. Werden die Auktionslose einem KĂ€ufer mit Wohnsitz im Ausland in der Schweiz ausgehĂ€ndigt, wird die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt, jedoch vom Versteigerer nach Vorliegen der definitiven VeranlagungsverfĂŒgung des Schweizer Zolls zurĂŒckerstattet.
Im Ausland anfallende Steuern, Zölle und Abgaben, wie z.B. Importzölle und Steuern, sowie Versandkosten, VersicherungsprĂ€mien und Bank- bzw. ZahlungsgebĂŒhren sind in voller Höhe vom KĂ€ufer zu tragen.
7. BEZAHLUNG / AUSLIEFERUNG
Die Auktionsrechnung ist innert 10 Tage nach Erhalt zu bezahlen. Erfolgt die Begleichung der Auktionsrechnung nicht innerhalb dieser Frist, fĂ€llt der KĂ€ufer automatisch in Zahlungsverzug und hat Verzugszinsen in der Höhe von 15 % p.a. zu leisten. Bei Zahlungsverzug des KĂ€ufers oder bei Verweigerung der Abnahme durch den KĂ€ufer behĂ€lt sich der Versteigerer das Recht vor, vom Vertrag zurĂŒckzutreten oder gegen den KĂ€ufer auf ErfĂŒllung des Vertrags oder aber auf Ersatz des aus der NichterfĂŒllung entstandenen Schadens zu klagen.
Die Auktionslose werden grundsĂ€tzlich erst nach vollstĂ€ndiger Bezahlung der Auktionsrechnung ĂŒbergeben oder versandt. Es liegt allein im Ermessen des Versteigerers, Lose gegen Rechnung auszuhĂ€ndigen.
Die KĂ€ufer werden angehalten, ihre Adressdaten auf der Website aktuell zu halten. Der Versteigerer ĂŒbernimmt keine Haftung fĂŒr Lieferungen, die aufgrund falscher oder ungenĂŒgender Adressangaben nicht zugestellt werden können.
Der Versand von Auktionslosen in die Islamische Republik Iran und in die Ukraine erfolgt ausdrĂŒcklich auf eigenes Risiko des EmpfĂ€ngers.
Leu Numismatik AG kann keine Bestellungen von Kunden mit Rechnungs- und/oder Lieferadresse in der Russischen Föderation annehmen.
8. EIGENTUMSĂBERGANG
Das Eigentum des Einlieferers am versteigerten Auktionsgut bleibt bis zur vollstÀndigen Begleichung der Auktionsrechnung vorbehalten.
9. GEWĂHRLEISTUNG
Die Beschreibungen der Lose erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und entsprechen dem Wissensstand im Zeitpunkt der Abfassung des auf der Website www.leunumismatik.com publizierten Katalogtextes. Den Bietern steht es offen, sich ĂŒber den Zustand der Lose persönlich oder durch Vertreter zu informieren.
Die Echtheit der AuktionsgĂŒter wird gewĂ€hrleistet. Der GewĂ€hrleistungsanspruch wird ausschliesslich dem KĂ€ufer eingerĂ€umt und darf nicht an Dritte abgetreten werden. Bei MĂŒnzen in sogenannten âslabsâ erlischt jegliche GewĂ€hrleistung, sobald diese geöffnet werden.
MĂ€ngelrĂŒgen mĂŒssen beim Versteigerer unverzĂŒglich mit eingeschriebenem Brief geltend gemacht werden. Beanstandungen wegen Meinungsverschiedenheiten ĂŒber den Erhaltungsgrad eines Loses sind nicht zulĂ€ssig. Lose, welche mehr als ein StĂŒck beinhalten, sind von jeglicher Reklamation ausgeschlossen. Wird mit der MĂ€ngelrĂŒge eine FĂ€lschung des Auktionsguts geltend gemacht, ist das gefĂ€lschte Auktionsgut im gleichen Zustand, wie es dem KĂ€ufer ĂŒbergeben wurde, und unbelastet von AnsprĂŒchen Dritter dem Versteigerer unverzĂŒglich zurĂŒckzugeben. Der KĂ€ufer hat auf eigene Kosten den Nachweis zu erbringen, dass es sich beim Auktionsgut um eine FĂ€lschung handelt. Der Versteigerer kann vom KĂ€ufer verlangen, dass dieser auf eigene Kosten Gutachten von zwei unabhĂ€ngigen und in diesem Bereich anerkannten Experten erstellen lĂ€sst. An diese Gutachten ist der Versteigerer aber nicht gebunden und kann auf eigene Kosten zusĂ€tzlichen Rat eines Fachexperten einholen.
Bei berechtigten MĂ€ngelrĂŒgen beschrĂ€nken sich die AnsprĂŒche des KĂ€ufers auf die RĂŒckerstattung des vom KĂ€ufer bezahlten Kaufpreises und Aufgeldes gegen AushĂ€ndigung des Auktionsguts an den Versteigerer. Andere oder weitergehende AnsprĂŒche des KĂ€ufers gegen den Versteigerer sind ausgeschlossen.
Die Beachtung auslĂ€ndischer Zoll- und Devisenvorschriften etc. ist Sache des KĂ€ufers. Der Versteigerer lehnt die Verantwortung fĂŒr einen allfĂ€lligen Schaden, welcher aus der Zuwiderhandlung gegen derartige Bestimmungen entsteht, ausdrĂŒcklich ab.
10. ERFĂLLUNGSORT / GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT
ErfĂŒllungsort sowie ausschliesslicher Gerichtsstand ist ZĂŒrich (Schweiz). Die Versteigerung sowie alle mit dieser in Zusammenhang stehenden RechtsgeschĂ€fte unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.
11. SPRACHE
FĂŒr die Auslegung der in deutscher, französischer, englischer und italienischer Sprache vorliegenden Auktionsbedingungen ist der deutsche Originaltext massgebend.
ZĂŒrich, Juni 2025